Die Regelung des Mindestlohngesetzes gilt grundsätzlich auch für Praktikanten. Zahlt das Unternehmen trotzdem den Mindestlohn nicht, kann der Praktikant seinen Anspruch geltend machen – zu beachten ist dabei allerdings die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Generation Praktikum: Wer hat Anspruch auf Mindestlohn und wer nicht?
Praktikumsstellen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Dadurch ergeben sich für die Praktikanten unterschiedliche Ansprüche. Welchem Praktikanten der Mindestlohn gesetzlich zusteht, und von welchem Praktikanten ein unentgeltliches Praktikum erbracht werden muss, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Nur drei verschiedene Arten von Praktika unterliegen nicht der Mindestlohnpflicht: Pflichtpraktika, die im Rahmen vieler Studiengänge -auch dualer Studiengänge- absolviert werden, Praktika die der Orientierung für eine Berufsausbildung bzw. einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsbildungsvorbereitung dienen, sowie freiwillige Praktika, welche die Berufs- oder Hochschulausbildung begleiten und nicht länger als drei Monate dauern. Alle anderen Arten von Praktika unterliegen dem Mindestlohngesetz.
Mindestlohnpflicht: Praktikanten können Anspruch geltend machen
Wenn ein Praktikant nach einem freiwilligen Praktikum, ein zweites Praktikum im selben Unternehmen leistet, muss das Unternehmen Mindestlohn zahlen. Das Gleiche gilt für Praktikanten, die Ausbildung bzw. Studium abgeschlossen haben und sich im Rahmen eines Praktikums im erlernten Beruf weiterbilden. Den Mindestlohn müssen auch Praktikanten, die für eine begrenzte Dauer im Unternehmen tätig sind, um praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, erhalten. Ebenso Praktikanten, die vorrangig die im Betrieb anfallenden Arbeiten erledigen und nicht vordergründig Wissen und Fähigkeiten erwerben sollen. Orientierungspraktika, die von Anfang an für mehr als drei Monate festsetzt sind, müssen ebenfalls mit Mindestlohn entlohnt werden.
Fazit: Praktikanten sind oft unabhängig von der Bezeichnung als Arbeitnehmer anzusehen
Praktikanten stehen im Ruf, unbezahlte Arbeitskräfte zu sein, doch so sieht es das Mindestlohngesetz nicht vor: Sämtliche Regelungen des Arbeitsrechts finden auch für Praktikanten Anwendung. Sollten Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben Praktikanten die Möglichkeit, ihren Anspruch rechtlich geltend zu machen.