BGH: Bearbeitungsgebühren sind auch bei Unternehmerkrediten unzulässig

Bereits am 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshofs in zwei Revisionsverfahren (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt/Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind.

Mit Urteilen vom 04.07.2017 zu den Az.: XI ZR 562/15, XI ZR 233/16 hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung nunmehr auch auf Darlehensverträge, die zwischen Banken und Unternehmern geschlossen wurden, ausgeweitet.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vorliegt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Vertragspartner der Bank um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt.

Im Hinblick auf die Verjährung verwies der Bundesgerichtshof auf die Grundsätze, die er zu Verbraucherdarlehen aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 28.10 2014 – XI ZR 348/13). Diese Grundsätze würden ebenso für Unternehmerdarlehen gelten. Auch Unternehmern war mit Ablauf des Jahres 2011 die Erhebung einer auf die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten gerichteten Klage zumutbar.

Im Klartext: Rückforderungsansprüche verjähren nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Für Unternehmer besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren deshalb nur für Verträge, die nach 2013 abgeschlossen wurden.

Neben der Rückzahlung des Bearbeitungsentgeltes besteht für den Unternehmer noch ein Anspruch auf Herausgabe der seitens der Bank aus den zu Unrecht vereinnahmten Bearbeitungsgebühren tatsächlich gezogen Nutzungen. Bereits zu Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Darlehensnehmer von der Bank tatsächlich gezogene Nutzungen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz herausverlangen kann. Eine Abkehr von dieser Rechtsprechung ist auch bei Unternehmerdarlehen nicht zu erwarten.

Sie haben ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr nach 2013 gezahlt, sind sich aber wegen der weiteren Vorgehensweise unsicher oder benötigen wegen drohender Verjährung Ihres Anspruchs eine kurzfristige Einschätzung zu dieser Angelegenheit? Die Bank verweigert die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und nehmen Ihre Interessen gegenüber der Bank wahr.