Dashcam-Videos als Beweismittel bei Schadensersatzklage zugelassen

Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 10.08.2017 (Az: 13 U 851/17) können Aufzeichnungen die mithilfe einer sogenannten Dashcam erstellt worden sind, als Beweismittel bei einer Schadensersatzklage nach einem Verkehrsunfall herangezogen und verwertet werden: „Dies gilt jedenfalls für im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett fest installierte Kameras, die in Fahrrichtung, also nach vorne, ausgerichtet sind und bei Autobahnfahrten betrieben werden.“

Beweismittelsicherung überwiegt Persönlichkeitsrecht – Dashcam-Videos dürfen verwendet werden

Im Streitfall klagte ein PKW-Fahrer gegen einen LKW-Fahrer auf Schadensersatz in Höhe von knapp 15.000 Euro. Der Kläger behauptete, der LKW-Fahrer sei ihm auf der Autobahn aufgefahren und hätte dies selbst verschuldet. Der beklagte LKW-Fahrer indes bestritt das eigene Verschulden des Auffahrunfalls. Er sagte, der Kläger selbst habe den Unfall verursacht, weil er mit seinem PKW von der linken Spur über die mittlere bis zur rechten Spur gewechselt sei und dort abrupt abgebremst habe. Er wies daraufhin, dass er dies mithilfe seiner Dashcam-Videos beweisen könne. Schon in erster Instanz hatte das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 28.03.2017 (Az: 4 O 1200/16) die Klage abgewiesen. Die Richter waren davon überzeugt, dass das Unfallgeschehen für den Beklagten unvermeidbar gewesen sei. Zu dieser Auffassung war das Gericht aufgrund der Dashcam-Aufzeichnungen und die darauf gestützten Feststellungen des Sachverständigen gekommen. Der Kläger hatte daraufhin vor dem OLG Nürnberg Berufung eingelegt mit der Begründung, dass die Dashcam-Aufzeichnungen nicht hätten verwendet werden dürfen, da sein Persönlichkeitsrecht schützenswert sei. Diese Berufung verlor der Kläger: Auch die Richter des OLG ließen die Verwertung der Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel zu und wiesen die Klage ab.

Fazit: Dashcam-Videos im Zivilprozess verwendbar – wenn Kamera in Fahrtrichtung zeigt

Als wichtigstes Kriterium zur Beweismittelzulassung ist die Perspektive der Kamera: Ist sie in Fahrrichtung gerichtet, dürfen die Aufzeichnungen verwendet werden, da „Fahrer und Beifahrer der aufgezeichneten Fahrzeuge … nicht oder kaum sichtbar und noch weniger individualisierbar“ sind. Dass die Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel im Zivilprozess verwendet werden dürfen, wurde erstmalig beschlossen. Im Verkehrsrecht wird dadurch vielen Menschen, die durch Unfälle Schäden erlitten haben, die Möglichkeiten gegeben, ihre Rechte auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.