Diesel-Skandal! Auch eine Million Daimler von möglicher Rückabwicklung betroffen?

Laut Medienberichten geht aus einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart hervor, dass ca. eine Million Fahrzeuge mit unzulässig hohem Schadstoffausstoß verkauft wurden.

Der Durchsuchungsbeschluss war Grundlage der vor wenigen Wochen vorgenommenen Razzia bei Daimler und anderen Firmen. Man geht davon aus, das Fahrzeuge betroffen sind, die von 2008 bis 2016 verkauft wurden. Konkret geht es um zwei Motorenmodelle: OM 642 und OM 651, welche in fast allen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommen. Betroffen sind somit Motoren, die z.B. in beliebten Modellen wie der C- und E-Klasse ihren Einsatz fanden, aber auch in nahezu sämtlichen anderen Modellen mit Vier- oder Sechszylinder-Turbodieseln.

Damit scheint sich Daimler nun mit in die Reihe der vom Diesel-Skandal betroffenen Autobauer einzureihen. Begonnen hatte dieser 2015 als bei VW eine sogenannte „Schummelsoftware“ entdeckt wurde, welche die Abgaswerte der betroffenen Fahrzeuge verfälschte. Mittlerweile hat sich dieser Skandal – neben VW – ausgeweitet auf Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda, BMW, Opel, Ford, Hyundai, Renault, Dacia, Jeep, etc. Auch hier wird von entsprechenden Manipulationen ausgegangen.

Nunmehr liegen gegen verschiedene Autobauer Urteile vor, die den Käufern umfassende Ansprüche zusprechen. Aufgrund der Mängel des gekauften Fahrzeuges hat der Käufer das Recht, sein Fahrzeug gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder ein gleichartiges neues Fahrzeug zu verlangen.

Unterstützung wird dabei durch verschiedene Kanzleien, aber auch durch hierfür neu gegründete Portale und Unternehmen angeboten, die dabei aber zum Teil bis zu 35% der an die Käufer zu zahlenden Rückzahlungsbeträge bzw. Ersatzzahlungen vereinnahmen.

Die Bernd Rechtsanwalts GmbH ist eine auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Göttingen, Duderstadt, Hannover und Leinefelde. Eine besondere Spezialisierung liegt dabei im Vertragsrecht, insbesondere im Bereich der Rückabwicklung von Verträgen. Allein in diesem Bereich wurden in den letzten Jahren ca. 35.000 Mandate bearbeitet.

Die Kosten für eine entsprechende Beratung und/oder gerichtliche Vertretung sind im Verhältnis zu den möglichen Rückzahlungsbeträgen als gering anzusehen und werden in den allermeisten Fällen von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutz- oder Privatrechtsschutzversicherung übernommen.

Eine Erstprüfung, d.h. eine Prüfung ob und inwieweit der Kauf Ihres Fahrzeuges ebenfalls rückabgewickelt werden kann, erfolgt kostenfrei.