Das erste Grundsatzverfahren zum Dieselskandal läuft – ein Urteil des BGH wird zum 25.5.2020 erwartet (Az.: VI ZR 252/19). Die erste positive Tendenz ist jedoch bereits zu sehen: Der zuständige Richter stellte zum Prozessbeginn fest, dass der Kläger durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeuges geschädigt worden sei. Auch die EuGH-Generalanwältin stellt in ihrem Gutachten vom 30.4.2020 fest, dass „Abschalteinrichtungen in Dieselautos grundsätzlich unzulässig“ sind

Gebrauchter VW Sharan Diesel 2014 gekauft: Abschalteinrichtung bei Euro 5 Norm

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDI match zum Kaufpreis von knapp 31.500 Euro gekauft. Dieser war mit einem 2,0 Dieselmotor des Typs EA 189 (Euro 5) ausgestattet, der Kilometerstand betrug 20.000km.

Käufer fühlt sich betrogen: Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Januar 2014 einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDI match zum Kaufpreis von knapp 31.500 Euro gekauft. Dieser war mit einem 2,0 Dieselmotor des Typs EA 189 (Euro 5) ausgestattet, der Kilometerstand betrug 20.000km.

Käufer fühlt sich betrogen: Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung

Im September 2015 gab der Fahrzeughersteller öffentlich bekannt, dass in etlichen Fahrzeugtypen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Zur Behebung des Mangels sollten Fahrzeughalter ein Software-Update aufspielen lassen. Der Fahrzeughalter hatte dieses im Jahr 2017 durchführen lassen. Gegen den Hersteller klagt er dennoch, da er sich betrogen fühlt. Nach eigener Aussage hätte er das Fahrzeug nie gekauft, wenn er gewusst hätte, dass eine unzulässige Abgassoftware eingebaut worden war.

BGH stärkt Verbraucher: Dieselfahrer wurden durch VW geschädigt

Der vorsitzende Richter des VI Senats sieht die Aussagen und die Kritik des Klägers gegen VW als glaubwürdig an. Außerdem habe der Kläger „auch hinreichend dargelegt, dass der VW-Vorstand von der Betrugssoftware, die Abgase nur auf dem Prüfstand und nicht auf der Straße reduzierte, gewusst haben müsse“, so der Richter.

EuGH-Generalanwältin: Abschalteinrichtungen in Dieselauto sind grundsätzlich unzulässig

Auch die Generalanwältin des EuGH hat sich am 30.4.2020 verbraucherfreundliche geäußert. In ihrem Gutachten betont sie, dass Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen grundsätzlich verboten seien: „Den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, reiche als Rechtfertigung dafür nicht aus“. Sollte das EuGH der Einschätzung dieses Gutachtens folgen, kann das eine große Bedeutung für Prozesse im Dieselskandal haben.

Fazit: Geschädigte Fahrzeughalter haben Chancen gegen VW

Dass sowohl BGH als auch EuGH sich im Dieselskandal verbraucherfreundlich äußern, erhöht die Chancen geschädigter Fahrzeughalter, gegen VW Recht zu bekommen. Das BGH Urteil wird zum 25.5.2020 mit Spannung erwartet. Das Team der BERND Rechtsanwälte steht Ihnen in rechtlichen Fragen stets mit kompetenter Beratung zur Seite.