EN Storage: Anleger der Skandalgesellschaft verlieren 90 Mio. Euro

Das 2009 von Edwin Novalic gegründete Emissionshaus EN Storage GmbH, das nach eigenen Angaben eine Serververmietung an Unternehmen betrieb, hat über Jahre hinweg seine Anleger in einem Schneeballsystem betrogen:  90 Millionen Euro der Anleger gingen verloren. Der Betrug kam nun nach der Selbstanzeige des Geschäftsführers Edwin Novalic ans Licht. Zunächst nahm dieser alle Schuld auf sich, mittlerweile sehen sich auch der Geschäftsführer und Mitbegründer Lutz Beier und dessen Frau mit den Strafverfolgungsbehörden konfrontiert. Ein Urteil in ihrem Prozess wird allerdings nicht vor Weihnachten erwartet. Das liegt insbesondere daran, dass Beier nichts von dem Betrug gewusst haben will. Auch eine Mittäterschaft seinerseits habe es nach seinen Aussagen nie gegeben. Anders ist es beim Namensgeber der Firma Novalic: Durch dessen Geständnis konnte sein Verfahren zügig mit einer Verurteilung abgeschlossen werden. Novalic trat mittlerweile seine fast achtjährige Gefängnisstrafe an. Eine ähnlich lange Zeit im Gefängnis wartet wohl auch auf Beier, zumal dieser durch die Aussage Novalics belastet werden wird. Beier war mit seiner Frau, der Steuerberaterin des Unternehmens, für Finanzen und Verwaltung verantwortlich, während Novalic mit der technischen Seite des Unternehmens betraut war.

Betrogene sollen zahlen – Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückzahlung auf

Der Insolvenzverwalter der EN Storage GmbH, Holger Leichtle, hat nun Post an alle Anleger versandt: Sie werden aufgefordert, alle Gewinne, die ihnen ausgezahlt wurden, auf das Insolvenzkonto zurückzuüberweisen. Dies scheint die letzte Möglichkeit zu sein, noch etwas Geld einzutreiben: Firmenvermögen, das zu Geld hätte gemacht werden können, war praktisch nicht vorhanden. Offiziell wurden angeblich auf 13.500 Servern Kundendaten von namenhaften Unternehmen gespeichert – der Insolvenzverwalter fand nach eigenen Angaben lediglich einen Bruchteil der Einheiten: „Stand heute müssen wir davon ausgehen, dass ein Großteil des ausgewiesenen Geschäfts gar nicht existierte und dass die Gelder der Anleger nicht in die versprochene Infrastruktur investiert wurden“, so Leichtle weiter. Zudem könne man die einzelnen direktverkauften Server nicht mehr eindeutig ihren Besitzern zuordnen. Auch deshalb sieht sich Leichtle dazu gezwungen, Auszahlungen zurückzufordern. Auch wenn er es nicht gerne tue, so sei es doch seine Pflicht. Andernfalls könnten ihn weitere Gläubiger in Anspruch nehmen. Bestätigt sieht sich Leichtle durch gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Zahlungen aus Schneeballsystemen seien als Schenkungen zu werten, sie seien zudem durch Insolvenzverwalter eintreibbar. Dementsprechend sei er auch bereit, bis in die letzte Instanz zu gehen, um Recht zu bekommen, so Leichtle.

Ansprüche gegen die Vermittler: Sinnvoll oder wenig erfolgversprechend?

Da aus der Insolvenzmasse keine Befriedigung aller Ansprüche zu erwarten sei, solle nun geprüft werden, inwieweit man gegen die Finanzvermittler vorgehen könne. Diese sehen sich jedoch selbst als Opfer: Sie hätten sich auf Testate von Wirtschaftsprüfern verlassen. Zudem sei bei den Vermittlern nicht der Geldbetrag aufzutreiben, der zur benötigte werde, da die meisten der Vermittler mit ihrem Privatvermögen haften würden. Trotzdem sehen Teile der Gläubigerschaft die Schuld bei den Vermittlern: Man hätte misstrauisch werden müssen, da die gezahlten Renditen nicht vergleichbar mit der (vorgespielten) Sicherheit des Geschäfts seien. Für ein solches Geschäft sei ein Unternehmenskredit wesentlich günstiger, kein Unternehmen würde bei einem solch sicheren Geschäft derart hohe Renditen zahlen, insbesondere angesichts der momentanen Zinspolitik.

Fazit: Dringender Handlungsbedarf bei Anlegern – Retten, was noch zu retten ist

Über den Ausgang des Insolvenzverfahrens kann nur spekuliert werden. Unter Umständen könnte es unklug sein, sofort die geforderten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Bei der geplanten Neuaufteilung scheint das Ziel zu sein, alle Anleger gleichmäßig an den Ausschüttungen zu beteiligen. Nach Schätzung des Insolvenzverwalters bedeutet das für Anleger, dass sie bis zu vier Fünftel ihrer Zinserträge verlieren könnten. Generell empfiehlt es sich für Anleger, rechtlichen Beistand zu suchen. Die in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Anwälte der Bernd Rechtsanwalts GmbH stellen Ihnen zu allen Fragen und Problemen ihre Expertise gern zur Verfügung.