Kiffen am Steuer: Führerschein nicht entzogen bei Fahrt unter Cannabiseinfluss

Nach dem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 25.04.2017 (Az: 11 BV 17.33) wurde einem Autofahrer der Führerschein bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht entzogen.

Keine medizinisch-psychologische Untersuchung – Kein Grund für ein Fahrverbot

Im Streitfall war dem 1994 geborenen Autofahrer der Führerschein zunächst entzogen worden, nachdem er einmalig unter Cannabiseinfluss am Steuer saß. Dies war als Ordnungswidrigkeit gemahnt und mit einer Geldbuße von 500 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet worden. Der BayVGH hat diese erstinstanzliche Entscheidung mit seinem Urteil jedoch abgeändert und den Fahrerlaubnisentzug aufgehoben. Begründet haben die Richter ihre Entscheidung damit, dass keine Anordnung über ein medizinisch-psychologisches Gutachten des betroffenen Autofahrers vorlag und aus diesem Grund nicht darüber entschieden werden könne, ob der Fahrer widerholt unter Cannabiseinfluss Autofahren würde.

Fazit: Widerholungstätern droht Entzug der Fahrerlaubnis

Wer unter Cannabiseinfluss am Steuer sitzt, muss damit rechnen, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird. Stellt sich in dieser dann heraus, dass ein Widerholungsverhalten naheliegt, wird der Führerschein entzogen. Sollte der Vorfall einmalig sein, besteht die Möglichkeit, den Fahrerlaubnisentzug zu verhindern.