Eigentlich ist es für jedermann einleuchtend: Wenn man sich krankschreiben lässt, um nicht zur Arbeit zu müssen und tatsächlich gar nicht krank ist, betrügt man seinen Arbeitgeber. Dass dieser Betrug Konsequenzen haben muss, ist auch für jeden klar ersichtlich. Interessanterweise zeigen verschiedene Studien und Umfragen dennoch, dass Arbeitnehmer in Deutschland sich im Durchschnitt zweimal im Jahr krank melden, ohne wirklich krank zu sein. Krankfeiern als Volkssport – welche Konsequenzen kann das tatsächlich haben?
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: Falsche Krankschreibung ist ähnlich strafbar wie Urkundenfälschung
Wer eine falsche Krankschreibung einreicht, kann sich wegen zweier Straftatbeständen strafbar machen: Die Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses ist durch das Strafgesetzbuch § 279 StGB unter Strafe gestellt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Daneben kommt auch der Betrug als Straftatbestand in Betracht – für Arbeitnehmer kann dies darüber hinaus die fristlose Kündigung zur Folge haben; für Beamte auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
9800 Euro Strafe, Disziplinarverfahren und Suspension – Krankfeiern hat Konsequenzen
Ein prominentes Beispiel zeigt die schwerwiegenden Folgen des Blaumachens gerade ganz konkret: Gegen Dschungelcamp-Mutti Viktoria Volk wurde ein Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht in Soltau gestellt. Die verbeamtete Lehrerin hatte ihre Tochter ins Dschungelcamp nach Australien begleitet und hat ihrem Arbeitgeber für diese Zeit eine Krankschreibung vorgelegt, nachdem ihr Urlaubsantrag abgelehnt worden war. Das AG Soltau ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft nachgekommen und hat einen Strafbefehl wegen Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses mit einer Geldstrafe von 7000 Euro erlassen – der Einspruch gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg und führte stattdessen zu einer noch höheren Geldstrafe in Höhe von 9800 Euro (Urteil vom 30.03.2017 – Cs 522/26). Die Revision vor dem Landgericht (LG) Lüneburg hatte zwar in Bezug auf das Strafmaß Erfolg (Urteil vom 07.03.2018 – 29 Ns 61/17), Viktoria Volk kündigte jedoch an, weiter in die nächste Instanz zu ziehen, weil sie nach eigener Aussage wirklich krank gewesen sei. Dass sie tatsächlich in der Zeit ihrer Krankschreibung in Australien war, ist jedoch unstreitig. Die Schulbehörde hat gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet und sie suspendiert. Zwar konnte die Pädagogin in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg ihre Rückkehr in den Dienst durchsetzen (Beschluss vom 07.12.2017 – 10 B2/17), die zuständige Behörde hat aber Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, sodass dieser Rechtsstreit nun an das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) geht.
Fazit: Blaumachen kann strafrechtliche Verfolgung und fristloser Entlassung zur Folge haben
Nicht nur das wochenlange Krankfeiern wie im Fall von Viktoria Volk, sondern auch das häufig anzutreffenden Blaumachen an Brückentagen oder zum Wochenbeginn kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Fristlose Entlassung, Strafverfahren wegen Betrugs, Strafverfahren wegen Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses und Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers. Damit müssen Arbeitnehmer rechnen, wenn sie eine Krankschreibung einreichen, ohne tatsächlich krank zu sein. Beamten kann zudem die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohen. Welches Strafmaß genau angesetzt würde, hängt natürlich von Einzelfall ab. Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall gut überlegen, ob sie dieses Risiko wirklich eingehen wollen. Arbeitgeber sollten ggfs. bei Verdachtsfällen anwaltlichen Rat wegen der etwaigen Einleitung rechtlicher Schritte einholen.