Mit Bescheid vom 04. Dezember 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und die Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln.
Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Es betreibt hierdurch das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Schon seit längerem hat es Gerüchte und Spekulationen hinsichtlich der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gegeben. Die Lombardium hatte gewerbsmäßig Pfanddarlehen ausgereicht und sich dabei Anlegergeldern in Millionenhöhe bedient. Eingeworben wurde das Kapital über verschiedene Beteiligungskonstrukte der „Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ bzw. der „LombardClassic 3 GmbH & Co. KG“, welche von der mittlerweile insolventen Fidentum GmbH angeboten wurden.
Da Ausschüttungen gerade in letzter Zeit nicht rechtzeitig oder teils gar nicht erfolgten, mehrten sich kritische Stimmen hinsichtlich der angebotenen Kapitalanlagen und auch der Lombardium. Aussagekräftige Erklärungen wurden nicht abgegeben – es erfolgten lediglich Hinweise auf eine mögliche erschwerte oder verzögerte Verwertung der bestehenden Pfandobjekte.
Welche konkreten Auswirkungen nun die Rückabwicklungsverfügung gegenüber den Anlegern hat, hängt insbesondere davon ab, ob und inwieweit die beliehenen Pfandobjekte werthaltig sind und auch kurzfristig erwartungsgemäß verwertet werden können. Letzteres scheint aber gerade vor dem Hintergrund der nunmehr notwendigen Rückabwicklung der Pfanddarlehen mehr als fraglich. Somit könnten sich Schäden in Millionenhöhe ergeben.
Anlegern wird daher empfohlen, noch bestehende – aber auch bereits beendete und noch nicht vollständig abgewickelte – Beteiligungen durch spezialisierte Rechtsanwälte überprüfen zu lassen. Ausstehende Beträge sollten umgehend eingefordert und laufende Verträge könnten ggf. außerordentlich gekündigt werden. Zudem könnten sich Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber den handelnden Personen und Gesellschaften ergeben.