Die jeweiligen Honorare richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einigen Fällen besteht aber auch die Möglichkeit, mit uns ein Honorar zu vereinbaren. So kann z.B. ein Pauschalhonorar als Festpreis, ein Stundenhonorar mit klaren Abrechnungsstrukturen oder auch ein monatliches Beratungshonorar für Sie wirtschaftlich sinnvoll sein.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir gern für Sie eine entsprechende Deckungszusage ein. Diese umfasst in der Regel die gesetzlichen Gebühren, eventuelle Gerichtskostenvorschüsse sowie die Kosten eines gerichtlich angeordneten Gutachtens und natürlich die Rechtsanwaltskosten. So können Sie Ihre Interessen ohne eigenes finanzielles Risiko verfolgen. Bei aussichtsreichen Rechtstreitigkeiten mit größeren Streitwerten im Klageverfahren kann auch ein so genannter Prozessfinanzierer die Kosten übernehmen. Im Erfolgsfalle erhält der Finanzierer dann einen Teil der erstrittenen Summe. Wir informieren Sie gerne!