Der Mindestlohn steigt
Ab 1.1.2020 beträgt der Mindestlohn 9,35€ statt wie bisher 9,19€ – dies gilt auch für studentisch Beschäftigte. Auch Branchenmindestlöhne steigen im Schnitt um 30 Cent/Stunde u.A. im Gebäudereinigungshandwerk, in der Pflegebranche und im Dachdeckerhandwerk.
Mindestgehalt für Azubis steigt
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ steigt die Mindestvergütung von Azubis: Mindestens 515 € im 1. Ausbildungsjahr – dieser Betrag steigt bis 2023 kontinuierlich auf mindestens 620 € an. Im 2. Ausbildungsjahr erhöht sich das Mindestgehalt um 18%, im 3. Jahr um 35 % und im 4. Ausbildungsjahr um 40 %. Betriebliche Lernmittel sollen komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Neuerungen gelten jedoch nicht für diejenigen, die sich bereits in einer Ausbildung befinden.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Wer einen Betrieb führen möchte, braucht ab 2020 wieder einen Meisterbrief – dies gilt für die folgenden 12 Handwerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Weniger Arbeitslosenversicherung – Höherer Beitrag zur Krankenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Punkte auf 2,4 % – Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich dies zu je 1,2 %. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse steigt um 0,9% auf 1,1 % (ebenfalls geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Steuerentlastung bei Weiterbildung
Weiterbildungen sind ab sofort auch dann steuerfrei, wenn sie nicht konkret arbeitsplatzbezogen sind – gewährt der Arbeitgeber Weiterbildungen in Form von Sprachkursen oder Computerkursen, können steuerlich abgesetzt werden.
Neue Kleinunternehmergrenze
Entlastung für Kleinunternehmer: Ab 2020 gelten alle, die im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz gemacht haben als Kleinunternehmer. Im Vergleich dazu: 2019 lag die Grenze noch bei 17.500€. Mehr Infos dazu unter „Bürokratieentlastungsgesetz III“.