Rückzahlung an Kunden: Sparkasse muss Darlehensvertrag aus 2011 rückabwickeln

Bereits im vergangenen Jahr urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Widerrufsangaben, die Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages erhalten „umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig“ sein müssen (Urteil vom 22.11.2016 – Az: XI ZR 434/15). Dem schließt sich aktuell das Landgericht (LG) Hamburg mit dem Urteil vom 25.10.2017 (Az: 325 O 345/16) an. Hiernach muss die Hamburger Sparkasse einen, bereits viele Jahre bestehenden Darlehensvertrag rückabwickeln und an den betroffenen Kunden eine Summe von knapp 77.000 Euro zurückzahlen.

Widerrufsinformationen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2011 einen Darlehensvertrag mit der Sparkasse Hamburg geschlossen, welchen er im Jahr 2016 schriftlich widerrief. Nachdem die Sparkasse dem Kläger mitteilte, dass ein Widerruf des Darlehens nicht mehr möglich sei, führte der Kläger mit anwaltlichem Schreiben aus, dass der erklärte Widerruf wirksam sei und er die Rückabwicklung des in Rede stehenden Darlehensvertrags verlange. Das Urteil des LG Hamburg ging zugunsten des Klägers aus: Nach Meinung der Richter hatte der Kläger „den Widerruf wirksam erklären können“. Die Widerrufsfrist sei nicht abgelaufen gewesen, da sie nicht zu laufen begonnen hatte. Grund hierfür seien mangelhafte Widerrufsbeleherungen seitens der Sparkasse bezüglich des in Rede stehenden Darlehensvertrages: Die bereitgestellten Widerrufsinformationen entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Richter führten aus, dass der Kläger nicht alle notwendigen Informationen erhalten habe und zwar „erst recht nicht in der für Pflichtangaben vorgeschriebenen Form.“ Somit könne der Kläger „die von ihm bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Zahlungen herausverlangen.“ Die Sparkasse müsse außerdem zusätzlich Nutzungsentschädigungen aus den erhaltenen Zahlungen (Zins und Tilgung) in Höhe von knapp 4000 Euro an den Kläger leisten. Insgesamt belaufe sich die Summe, die die Sparkasse zahlen müsse auf knapp 77.000 Euro.

Fazit: Kunden werden geschützt – Rückabwicklung des Darlehens auch Jahre später möglich

Die Gründe dafür, einen bestehenden Darlehensvertrag vorzeitig beenden zu wollen, sind ganz unterschiedlich; oft kann dies zu Einsparungen von mehreren tausend Euro führen. Die Rückabwicklung des Darlehensvertrages gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen geltend zu machen – dies auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages.