Im Bereich Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber (Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen), Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen dazugehörigen Fragen. Hierzu gehören die außergerichtliche Beratung sowie die Prozessvertretung im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht liegen in den folgenden Bereichen:

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