BaFin-Beratung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt in Deutschland sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt, insbesondere Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Sie ist dabei Aufsichtsorgan und bietet gleichzeitig Verbrauchern eine Informationsplattform zu Unternehmen des Finanzsektors, Finanzanlagen und zur Geldanlage.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und dadurch gewachsener guter Kontakte betreuen wir Sie kompetent und zuverlässig in allen Belangen in Bezug auf die BaFin.
Unser Tätigkeitsfeld in diesem Bereich umfasst insbesondere:
✔ Billigungsverfahren für Vermögensanlagenverkaufsprospekte
✔ Billigungsverfahren für Wertpapierprospekte
✔ Nachtragverfahren
✔ Auskunftsverfahren nach KWG
✔ Aufsichtsrechtliche Verfahren gegen Finanzdienstleister und Emittenten
… für Finanzdienstleister
Nicht nur Kapital suchende Unternehmen, sondern vor Allem auch Vertriebsorganisationen bzw. einzelne Berater müssen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes beachten.
Werden Aktien, Genussscheine, Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen), Wandel- und Optionspapiere oder andere Finanzinstrumente platziert, stellt diese Vertriebstätigkeit eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung dar. Soweit ein Finanzdienstleister keine Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes besitzt und auch kein Ausnahmetatbestand greift, besteht für die BaFin regelmäßig Grund zu der Annahme, dass unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht werden. Erlangt die BaFin Kenntnis von Umständen die eine solche Annahme rechtfertigen, wird sie umgehend von den Beteiligten umfangreiche Auskünfte verlangen, um die Art und den Umfang der getätigten Geschäfte beurteilen zu können.
Dies kann von einfachen postalischen Auskünften bis hin zu Hausdurchsuchungen und staatsanwaltlichen Ermittlungen reichen. Als Konsequenz unerlaubt erbrachter Finanzdienstleistungen drohen (neben möglichen strafrechtlichen Sanktionen) die Rückabwicklung getätigter Geschäfte und die Verhängung von Bußgeldern sowie eine öffentlich bekanntgemachte Untersagungsverfügung durch die BaFin.
Aufgrund unserer Erfahrung aus zahlreichen betreuten Verfahren können wir Ihnen zum einen bereits im Vorfeld bestimmter Tätigkeiten Hilfestellungen geben und Konflikte vermeiden. Zum anderen können wir Sie bei Einleitung eines Verfahrens bzw. diesbezüglicher Ermittlungen betreuen und vertreten, um eine für Sie interessengerechte Lösung zu finden.
… für Emittenten
Neben der Betreuung aufsichtsrechtlicher Verfahren führen wir für Emittenten Billigungsverfahren vor der BaFin durch. Hierbei betreuen wir Unternehmen, für welche in unserem Hause auch die Konzeption der Beteiligung und die weitere (rechtliche) Betreuung stattfindet, aber auch Unternehmen mit bestehenden Beteiligungen bzw. Verkaufsprospekten fremder Anbieter.
Daneben haben auch kapitalsuchende mittelständische Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes und insbesondere die Abgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und Bankgeschäften zu beachten, damit sie nicht den weitgehenden Zulassungs- und Meldepflichten des Kreditwesengesetzes unterliegen. In diesem Zusammenhang sind bei der Ausgestaltung der Verkaufsprospekte und der Beteiligungsbedingungen zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Um von vornherein eine Konfrontation mit der BaFin zu vermeiden, führen wir für Sie bei Bedarf im Rahmen eines Auskunftsverfahren eine Anfrage bei der BaFin durch, um die bankaufsichtsrechtliche Unbedenklichkeit des Beteiligungsangebotes bescheinigen zu lassen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema, benötigen weitere Informationen oder wünschen eine kostenfreie Erstprüfung Ihres Anliegens?
Sie erreichen uns über die nebenstehenden Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.
Sollten Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren wollen, stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.