BERATERHAFTUNG
Neben der Haftung für fehlerhafte Unterlagen und Informationen spielt die Beraterhaftung bzw. Haftung des Vermittlers wegen der Missachtung ihm obliegender Pflichten beim Vertrieb von Kapitalanlagen eine entscheidende Rolle.
Fand keine anleger- und/oder objektgerechte Beratung statt und wurde eine Kapitalanlage vermittelt, die nicht genau den Kenntnissen, Erfahrungen, Bedürfnissen und Wünschen des Anlegers entspricht, so haftet der jeweilige Vermittler/Berater gegenüber dem Anleger. Dies führt meist zur Rückzahlung der jeweiligen Einlagen nebst Agio sowie zum Ersatz darüber hinaus entstandenen Schadens.
Dabei sind die haftungsrechtlichen Vorgaben, die der Finanzdienstleister zu beachten hat oft unübersichtlich und bisher zum Teil allein auf jahrelang weiterentwickelte (Rechtsprechungs-) Grundsätze zurückzuführen. Wird ein Vermittler bzw. Berater auf Schadensersatz gegenüber dem Anleger in Anspruch genommen, so hat dies mitunter weit reichende und unter Umständen existenzgefährdende Folgen.
Es ist daher wichtig, dass sich der Finanzdienstleister vor der Vermittlung der verschiedenen Kapitalanlageprodukte eingehend mit dem Produkt an sich, mit dessen Anbieter bzw. Emittenten und der Situation des jeweiligen potenziellen Kunden auseinandersetzt. Erst hierdurch wird eine anleger- und objektgerechte Beratung des Anlegers und damit eine haftungsfreie Tätigkeit des Finanzdienstleisters ermöglicht.
Bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme ist unser grundsätzliches Ziel, bestehende Konflikte außergerichtlich beizulegen und interessengerechte Lösungen zu finden. In bestimmten Fällen ist aber die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen oder die notwendige Geltendmachung eigener Ansprüche, insbesondere vor dem Hintergrund der restriktiven Vorgehensweise der Behörden und Gerichte, unabwendbar.
Hier sind wir kompetenter Ansprechpartner sowohl für größere Vertriebsstrukturen als auch für einzelne Berater und haben diverse Massen- und Einzelverfahren betreut.
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