Nachträge in Emissionsprospekten
Da die veröffentlichten Prospekte ein vollständiges Bild über die Unternehmenssituation des Emittenten, die angebotene Beteiligung und alle sonstigen wesentlichen Aspekte geben müssen, ist es zwingend erforderlich, dass diese Prospekte immer dem aktuellen Stand entsprechen. Daher ist bei Hinzutreten wichtiger neuer Umstände bzw. wesentlicher Änderungen, die die Beurteilung des Angebotes beeinflussen können, ein Nachtrag zum Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen. Solche Tatsachen können z .B. ein Wechsel oder der Wegfall wichtiger Schlüsselpersonen seitens des Emittenten, neue Investitionsziele, Änderungen im Unternehmensgegenstand oder die Vorlage eines (nicht den Planungen entsprechenden) aktuellen Jahresabschlusses sein. Bei einem Angebot von Vermögensanlagen ist dieser Nachtrag bei der BaFin zu hinterlegen, bei Wertpapieren findet hingegen eine zusätzliche Billigung statt.