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KG-Beteiligungen (Kommanditbeteiligungen)

Kapitalintensive Projekte wie Großimmobilien (Einkaufszentren, Industrieanlagen etc.), Solarparks, Blockheizkraftwerke, Schiffe, Flugzeuge, Leasingobjekte etc. können über eine geschlossene Fondskonstruktion finanziert und realisiert werden. Bei einem Fonds beteiligen sich die Investoren bzw. Anleger an einer eigens für die Umsetzung des Vorhabens gegründeten Gesellschaft (Projektgesellschaft/Zweckgesellschaft). Üblicherweise wird hierzu auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG zurückgegriffen. Das für die Realisierung des Projektes erforderliche Kapital wird entweder vollständig oder teilweise durch die Ausgabe von Kommanditanteilen aufgebracht. Die Investoren bzw. Anleger sind dann die Gesellschafter der Zweckgesellschaft und partizipieren direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Projektes. Aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter können die Investoren unmittelbaren Einfluss auf die Realisierung des Vorhabens nehmen und sind die „Eigentümer“ der Projektgesellschaft und damit des Projektes. Regelmäßig wird zur vereinfachten Abwicklung des Beitritts von Fondskommanditisten ein Treuhänder zwischengeschaltet, der die Interessen der Kommanditisten wahrnimmt. Die sog. Treuhandkommanditisten werden so nicht ins Handelsregister eingetragen.

Während bei Unternehmensfinanzierungen durch Mezzanine-Beteiligungen der Investor regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, gibt es im Rahmen von Projektfinanzierungen durch geschlossene Fonds vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. In Abhängigkeit vom Projekt (z.B. Immobilie, Windpark, etc.) und der Fondskonzeption (z.B. Ausschaltung der gewerblichen Prägung) ist es möglich, die Beteiligungen auch aus Anlegersicht steuerlich zu optimieren. In Abhängigkeit von der gewählten Fondskonstruktion erzielen die Anleger dann entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung.