Wertpapiere
Gemäß § 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren ein Wertpapierprospekt zu erstellen, billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Es erfolgt eine intensive Prüfung der Prospekte und Beteiligungsunterlagen durch die BaFin auf Kohärenz und Vollständigkeit. Ein Wertpapierprospekt hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Veröffentlichung. Ist der Prospekt fehlerhaft oder ein solcher nicht erstellt oder veröffentlicht, so kann dies zu Ersatzansprüchen der jeweiligen Investoren gegenüber dem Emittenten führen. Gängigste Formen der an den Märkten angebotenen Wertpapiere sind:
✔ Aktien
✔ Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen)
Im Unterschied zu Vermögensanlagen werden Wertpapiere verbrieft und sind damit grundsätzlich frei handelbar.