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Aktien

Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien erhalten ihr Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien als Wertpapiere. Die Aktien können als vollstimmberechtige Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Eine Ausgestaltung als Inhaberaktien oder Namensaktien ist möglich. Bei letzteren wird regelmäßig durch Vinkulierung die Übertragbarkeit der Aktien von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig gemacht.

Die Ausgabe von Aktien (Aktienemission) ist wegen des unkomplizierten und formlosen Gesellschaftsbeitritts auch für kapitalmarktorientierte Massenbeteiligungen geeignet. Hierbei sind jedoch sowohl die jeweiligen aktien- und gesellschaftsrechtlichen als auch insbesondere die kapitalmarktrechtlichen und bankaufsichtrechtlichen Vorschriften (Kreditwesengesetz, Prospektgesetz, Wertpapierhandelsgesetz etc.) zu beachten.

Für die Kapitalbeschaffung über die Ausgabe von Aktien ist ein Wertpapierverkaufsprospekt (Aktienemissionsprospekt) erforderlich, welcher der bankaufsichtsrechtlichen Gestattung (Billigung) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf.