Genussscheine
Bei Genussscheinen handelt es sich um in Wertpapieren verbriefte Genussrechte, für die die Erstellung eines Wertpapierprospektes notwendig ist. Hierdurch wird das implizierte Genussrecht grundsätzlich fungibel.
Inhaltlich entspricht der Genussschein bis auf die Verbriefung grundsätzlich dem Genussrecht, d.h. es bestehen auch hier kaum zwingenden gesetzlichen Regelungen und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für das emittierende Unternehmen.