Das Mietrecht ist eines der Rechtsgebiete mit dem größten Konfliktpotential. Entsprechend häufig ist die Rechtsprechung damit befasst, einzelne dieser Konflikte zu lösen. Dies führt widerrum dazu, dass die Rahmenbedingungen sich stetig verändern – dahingehend den Überblick zu behalten ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer nicht leicht, weswegen sich eine fundierte juristische Beratung empfiehlt.

Zu den am Häufigsten auftretenden Problemfeldern gehört während der Vertragslaufzeit die Nebenkostenabrechnung. Aber auch wegen Mängeln der Mietsache kommt es zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage der Verursachung des Mangels und ob die etwaige Mietminderung berechtigt war.

In vielen Fällen kommt es erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu Differenzen. Kern des Streits sind dabei in der Regel die Schönheitsreparaturen.

Unsere weiteren Tätigkeiten im Bereich des Mietrechts betreffen ferner:

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