Einen Vertrag zu widerrufen ist für den Vertragsnehmer finanziell gesehen durchaus lohnenswert.

In den vergangenen Jahren haben BERND Rechtsanwälte über 30.000 Verträge auf ihre Rückabwicklung hin überprüft und zahlreichen Mandanten in ihren Widerrufsfällen bundesweit zum Erfolg verholfen.

Dank des umfangreichen Spezialwissens, welches sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich des Widerrufs von Verträgen erarbeitet haben, können wir für unsere Mandanten so erfolgreich tätig sein. Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Massenverfahren und bundesweiter Vertretung umfangreich geschult, so dass unsere Mandanten auch dann bestens betreut sind, wenn aufgrund der räumlichen Differenz ein persönliches Treffen nicht stattfinden kann. Für uns sind Sie mehr als eine Nummer – wir kennen Ihren Fall.

Sofern Sie ihren Kfz-Kredit oder Ihren Immobilienkredit auf die Möglichkeit des Widerrufs hin überprüfen lassen möchten, rufen Sie uns gern an, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder lassen Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail zukommen. Gern bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstprüfung an und melden uns binnen 24 Stunden mit dem Ergebnis.

Widerruf Kfz-Kredit

Einen bestehenden Kfz-Kredit zu widerrufen, lohnt sich finanziell für sämtliche Fahrzeuge – ganz unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen ist oder nicht.

Insbesondere dann, wenn die Kfz-Finanzierung über die Hausbank des Herstellers oder Verkäufers läuft, ist ein Widerruf vorteilhaft, da in diesem Fall nicht nur der reine Finanzierungsvertrag, sondern auch der damit verbundene Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Das bedeutet für den Verbraucher eine Rückerstattung des Kaufpreises bzw. der geleisteten Ratenzahlungen ggfs. unter Abzug einer gemäßigten Nutzungspauschale. Voraussetzung für eine erfolgreichen Widerruf ist, dass der bestehende Darlehensvertrag nicht vollständig den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Widerruf Immobilenkredit

Aufgrund vieler verbraucherfreundlicher Urteile verschiedener Gerichte steht Verbrauchern, die bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, seither der Weg frei, ihren Darlehensvertrag auch Jahre später noch zu widerrufen. In Anbetracht der stetig sinkenden Zinsen ist dies für viele ein durchaus lohnenswerter Weg. Auch wenn der Gesetzgeber infolge dieser Rechtsprechung Regelungsbedarf sah und die Widerrufsmöglichkeit für bestimmte Verträge im vergangenen Jahr endgültig ausschloss, ist die Thematik weiterhin aktuell. Im Falle eines Widerrufs wandelt sich das Darlehen in ein Rückgewährschuldverhältnis um, mit der Folge, dass jeder seine Leistungen nebst Zinsen zurückerhält.

Kosten und Ablauf

BERND Rechtsanwälte bieten Ihnen zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres jeweiligen Falls an. So können Sie sicher sein, dass erst dann Kosten für Sie anfallen, wenn Sie sich für eine Mandatierung entscheiden.

Nach der kostenfreien Ersteinschätzung beraten wir Sie in einem Gespräch zu Ihren Möglichkeiten und erläutern Ihnen transparent und übersichtlich den Ablauf und mögliche Kosten, die nach der Mandatierung anfallen können.

Wenn Sie sich nach diesem Gespräch dafür entscheiden, sich von uns vertreten zu lassen, erfolgt die Mandatierung. Die dann anfallenden Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die anfallenden Kosten durch Ihre Versicherung übernommen.

Weitere Informationenn zum Thema „Widerruf von Verträgen“ finden Sie außerdem auf unserer Homepage widerruf-anwalt.de.

Sollten Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren wollen, stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.

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