BGH: Sparkassen-Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2025 (Az.: XI ZR 22/24) eine wichtige Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung getroffen. Die von zahlreichen Sparkassen zwischen März 2016 und etwa Ende 2019/Anfang 2020 verwendete Vertragsklausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wurde als unwirksam eingestuft. Grund dafür ist die unzureichende Transparenz der Berechnungsgrundlagen.
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung
Wird ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt, verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung – als Ausgleich für entgangene Zinseinnahmen. Voraussetzung dafür…
