Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete sowie verschiedenste gesetzliche Vorgaben. Auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir Anleger und institutionelle Investoren, aber auch Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute und kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Insbesondere bei Verfahren aus dem Bereich der Prospekthaftung und Beraterhaftung können wir auf Kenntnisse und Erfahrungen aus der Durchführung und Begleitung einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Massen- und Einzelverfahren auf Kläger- oder Beklagtenseite zurückgreifen. In den letzten Jahren haben wir in diesem Zusammenhang an der Durchführung von mehr als 3.500 Verfahren mitgewirkt.

Zudem gelten wir als eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Widerrufs und der Rückabwicklung von Verträgen – insbesondere Immobiliendarlehen, Kfz-Finanzierung u. ä. sowie der Durchsetzung von Rückabwicklungsansprüchen. In diesem Bereich haben wir in den letzten Jahren mehr als 30.000 Verträge auf bestehende Widerrufs- und Rückabwicklungsmöglicheiten geprüft und für unsere Mandanten eine sehr große Zahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen sowie Urteilen erwirkt.

Unsere Tätigkeiten umfassen hier:

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