Was ist der Diesel-Abgasskandal?

Betroffen vom Diesel-Abgasskandal sind längst nicht mehr nur Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche), sondern auch Millionen Fahrzeuge anderer Hersteller wie BMW, Mercedes, Opel u.v.m.

Die entsprechenden Fahrzeuge weisen Manipulationen an der Software auf gelten als mangelhaft – auch bei bereits durchgeführtem Software-Update.

Betroffene Käufer müssen mit Fahrverboten, Zwangsstilllegungen und massivem Wertverlust rechnen.

Um das zu vermeiden, sollten verschiedene Handlungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden: vom reinen Schadensersatz bis hin zur vollständigen Rückabwicklung des Kauf- bzw. Finanzierungsvertrages – betroffene Käufer können ihr mangelhaftes Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Wie ist der Ablauf der Rückabwicklung?

Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um zu klären ob Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist und ob die Möglichkeit einer Rückabwicklung besteht. So können Sie sicher sein, dass erst dann Kosten für Sie anfallen, wenn Sie sich für eine Mandatierung entscheiden.

Nach der kostenfreien Ersteinschätzung beraten wir Sie in einem Gespräch zu Ihren Möglichkeiten und erläutern Ihnen transparent und übersichtlich den Ablauf und mögliche Kosten, die nach der Mandatierung anfallen können.

Wenn Sie sich nach diesem Gespräch für eine Vertretung durch BERND Rechtsanwälte entscheiden, erfolgt die Mandatierung. Die dann anfallenden Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die anfallenden Kosten durch Ihre Versicherung übernommen. Gern klären wir eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Können wir Ihre Ansprüche durchsetzen, so trägt die Gegenseite sämtliche Kosten.

Gern prüfen wir auch Ihr Fahrzeug und Ihre Verträge auf die Möglichkeit des Bestehens von Schadensersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen gegen den Verkäufer, den Hersteller oder die finanzierende Bank.

Die Ersteinschätzung ist 100% kostenfrei – sprechen Sie uns an.

Dann erreichen Sie uns über unsere Kontaktdaten bzw. das Kontaktformular.

Sollten Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren wollen, stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.

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