Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. I ZR 161/24) ein bedeutendes Signal im digitalen Vertragsrecht gesetzt. Demnach sind Online-Anbieter verpflichtet, einen deutlich sichtbaren und leicht erreichbaren Kündigungsbutton auf ihrer Website bereitzustellen – auch dann, wenn der Vertrag nicht automatisch verlängert wird und bereits bei Abschluss vollständig bezahlt wurde. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich und hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis vieler Online-Shops und Abo-Modelle.
Kernaussagen des Urteils
Der BGH stellte…
