Fehlerhafte Vertragsklauseln führen zur Erstattung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat in einem richtungsweisenden Urteil zu den Vertragsformularen der Genossenschaftsbanken (Urteil vom 3. Dezember 2024, Az.: XI ZR 75/23) entschieden, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn der Darlehensvertrag fehlerhafte oder unzureichende Informationen enthält.

Vorfälligkeitsentschädigung: Pflicht bei vorzeitiger Kreditablösung

Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, fordern die Banken für entgangene Zinsen üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung. Seit dem 21. März 2016 sind sie dazu verpflichtet, ihre Darlehensnehmer korrekt über die Vertragslaufzeit, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren. Wird die Berechnungsmethode nicht hinreichend offengelegt oder erklärt, entfällt der Anspruch auf die Entschädigung jedoch.

Im verhandelten Fall forderte die VR-Bank von ihren Darlehensnehmern rund 16.000 € Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Tilgung zweier Baufinanzierungsdarlehen. Die Darlehensnehmer zahlten unter Vorbehalt 10.000 €, basierend auf einer Klausel im Darlehensvertrag, die sich letztlich als fehlerhaft herausstellte.

BGH: Informationen über Berechnung irreführend

Die Kläger machten geltend, dass die Angaben der VR-Bank zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend oder nachvollziehbar gewesen seien. Insbesondere die Bezugnahme auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ wurde vom BGH als missverständlich eingestuft.

Das Gericht stellte klar, dass Banken zwar keine komplexen finanzmathematischen Formeln vorlegen müssen, die wesentlichen Parameter und deren Bedeutung müssten jedoch verständlich dargestellt werden. Irreführende oder unklare Angaben – wie im vorliegenden Fall – genügen diesen Anforderungen nicht. Daher entschied der BGH, dass die Entschädigung unrechtmäßig erhoben wurde.

Fazit: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung rückerstatten

Das BGH-Urteil dürfte sehr viele Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge betreffen – auch von anderen Banken, welche dieselbe Formulierung wie im vorliegenden Fall nutzen. Zahlreiche Verbraucher haben die Möglichkeit, bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern oder deren Zahlung zu verweigern.

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