Während der COVID-19-Pandemie waren sie für unzählige Selbstständige und Unternehmen der rettende Anker: die staatlichen Corona-Hilfen. Milliarden wurden unbürokratisch ausgezahlt, um Existenzen zu sichern. Doch nun, Jahre später, sehen sich immer mehr Betriebe mit der Kehrseite konfrontiert: bundesweit versenden die Förderbanken vermehrt Rückforderungsbescheide. Die Kanzlei BERND Rechtsanwälte, seit über 20 Jahren auf die Vertretung von Unternehmen spezialisiert, warnt vor den Risiken und zeigt, warum jetzt schnelles und professionelles Handeln unerlässlich ist.

Die Zahlen sind alarmierend: Nach offiziellen Angaben wurden insgesamt ca. 137 Milliarden Euro über ca. 5,5 Mio. Bewilligungen an Unternehmen ausgezahlt. Aktuelle Auswertungen und Berichte, unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium, zeigen, dass je nach Hilfsprogramm erhebliche Anteile zurückgefordert werden. Die Rückforderungsquoten variieren dabei teilweise je nach Bundesland, es werden aber bis zu 50% der Hilfen zurückgefordert.

Warum jetzt gehandelt werden muss: Kurze Fristen und starre Verfahren

„Für viele Unternehmen kommt die Zahlungsaufforderung überraschend und stellt sie vor massive finanzielle Schwierigkeiten“, erklärt Holger Bernd, Geschäftsführer von BERND Rechtsanwälte. „Das größte Problem ist der immense Zeitdruck. Die in den Bescheiden gesetzten Fristen für eine Reaktion oder die Zahlung sind extrem kurz. Wer hier nicht sofort und korrekt handelt, riskiert die Bestandskraft des Bescheides und damit den Verlust jeglicher Widerspruchsmöglichkeit.“

Die Gründe für die Rückforderungen sind vielfältig: oft wurden die Hilfen auf Basis von Umsatzprognosen beantragt, die sich im Nachhinein als zu pessimistisch erwiesen. Formale Fehler bei der Antragstellung oder in der Schlussabrechnung sind ebenfalls häufige Ursachen. Die Verwaltungsverfahren der Förderbanken sind dabei oft starr und lassen wenig Raum für nachträgliche Erklärungen.

Expertise aus über 35.000 Verfahren: BERND Rechtsanwälte als starker Partner

Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei betreut BERND Rechtsanwälte seit über zwei Jahrzehnten Unternehmen in allen rechtlichen Belangen. Mit der Erfahrung aus mehr als 35.000 geführten Verfahren verfügt die Kanzlei über die notwendige Spezialisierung und Expertise, um Mandanten in dieser schwierigen Lage effektiv zu unterstützen.

„Wir kennen die Vorgehensweisen der Behörden und die Fallstricke im Verfahren“, so Bernd weiter. „Unser erster Schritt ist die fristwahrende Einlegung eines Widerspruchs und die Beantragung von Akteneinsicht. Danach prüfen wir den Bescheid akribisch auf formale und inhaltliche Fehler und erarbeiten eine fundierte Begründung, warum die Rückforderung unberechtigt oder zumindest in der Höhe zu korrigieren ist. Notfalls vertreten wir die Unternehmen dann im Klagverfahren.“

Dringende Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen

BERND Rechtsanwälte appelliert an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Rückforderungsbescheid für Corona-Hilfen erhalten haben oder diesen erwarten:

1.    Nehmen Sie den Bescheid ernst: Ignorieren Sie das Schreiben unter keinen Umständen.

2.    Prüfen Sie sofort die Fristen: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat.

3.    Handeln Sie umgehend: Suchen Sie sofort anwaltliche Unterstützung. Ein schnelles Handeln ist entscheidend für den Erfolg. 

„Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen. Es geht darum, Ihre Rechte zu wahren und Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten finanziellen Belastungen zu schützen. Der Druck ist hoch, aber mit der richtigen Strategie gibt es gute Verteidigungsmöglichkeiten“, schließt Holger Bernd.

Über BERND Rechtsanwälte:

BERND Rechtsanwälte ist eine seit über 20 Jahren etablierte Kanzlei mit Fokus auf Wirtschaftsrecht. Mit einem Team von spezialisierten Anwälten vertritt die Kanzlei bundesweit Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. In über 35.000 Verfahren hat die Kanzlei ihre Expertise und Durchsetzungskraft unter Beweis gestellt.