Überstunden fallen auf dem deutschen Arbeitsmarkt in jeder Branche an: 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden werden laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle jedes Jahr in Deutschland geleistet. Und obwohl Überstunden fast monatliche Routine gehören, gibt es viele offenen Fragen: Müssen Überstunden überhaupt geleistet werden? Wie werden sie entlohnt? Müssen Zuschläge vertraglich geregelt sein? Wie müssen Überstunden protokolliert werden?

Arbeitnehmer: Grundsätzliche Pflicht zum Erbringen von Überstunden?

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie Überstunden überhaupt leisten müssen. Grundsätzlich ist dies nur der Fall, wenn sich entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung finden. Liegt eine Solche Regelung vor, kann der Arbeitnehmer das Erbringen der Überstunden nicht ohne weiteres ablehnen. Allerdings muss hier z.B. der Betriebsrat zustimmen. Nur in Notfällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht zu Überstunden verpflichten.

Arbeitszeitgesetz: Wie viele Überstunden sind gesetzlich zugelassen?

Die Arbeitszeit ist grundlegend geregelt im Arbeitszeitgesetz. Dort heißt es, dass Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten dürfen. Maximal sind 48 Stunden pro Woche zulässig – bis zu acht Überstunden sind also bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche gesetzlich erlaubt. Unter Umständen dürfen es gesetzlich auch bis zu 10 Überstunden pro Woche sein – diese müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten „abgebummelt“ werden. In einem Tarifvertrag können natürlich grundsätzlich andere Ausgleichsregelungen getroffen werden.

Zuschläge: Wie müssen Überstunden bezahlt werden?

Gesetzlich ist die Vergütung von Überstunden nicht näher geregelt: Grundsätzlich wird dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte im Vertrag eine entsprechende Regelung fehlen, heißt das aber nicht, dass Arbeitnehmer automatisch das Recht auf die Bezahlung der geleisteten Überstunden verlieren. Grundlegend gilt hier die sogenannte Vergütungserwartung. Das bedeutet, dass zur Klärung der Frage nach der Vergütung entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer es erwarten durfte, dass er für die Überstunden bezahlt wird.

Verträge: Welche Formulierungen sind ungültig?

In Arbeitsverträgen finden sich immer wieder Formulierungen, die den Arbeitnehmer benachteiligen – oftmals sind diese dann unwirksam. Das betrifft z.B. die Formulierung „Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten“. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich ein deutlicher Nachteil für den Arbeitnehmer. Die Formulierung bedeutet, dass es für Überstunden keine Vergütung gibt. Solche Vereinbarungen sind in der Regel nur dann gültig, wenn die Mehrarbeit genau definiert wurde.

Nachweise: Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

Beim Thema Überstunden und Bezahlung kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell zu Unstimmigkeiten. Ganz wichtig ist hierbei: Der Arbeitnehmer ist in der Darlegungs- und Beweispflicht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Zweifelsfall für jeden einzelnen Tag belegen muss, wie viele Überstunden er geleistet hat. Außerdem muss er darlegen können, dass er die Überstunden wirklich erbringen musste. Empfehlenswert ist, sich die Überstunden vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen – besonders wenn diese über einen längeren Zeitraum ungeplant anfallen.

Fazit: Probleme mit Überstunden und Zuschlägen können geklärt werden

Das Thema Überstunden und Zuschläge ist immer wieder brisant. Wichtig ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, zu wissen, welche Regelungen zulässig sind und wie im besten Fall von vornherein Unstimmigkeiten vermieden werden können. Sollten dennoch Fragen und Probleme auftreten, können auch diese geklärt werden. BERND Rechtsanwälte bieten Ihnen die zuverlässige Beratung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.